Ihr Weg zur Physiotherapie in Andorf
Um in meiner Praxis in Andorf eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie zuerst eine ärztliche Verordnung.
Diese Verordnung erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt.
Bitte bringen Sie alle relevanten Befunde sowie die ärztliche Zuweisung zur ersten Therapieeinheit mit.
Weiters bitte ich Sie bequeme Kleidung, festes Schuhwerk und ein Handtuch mitzubringen.
Die Dauer der Therapieeinheit beträgt je nach Verordnung 45-60 Minuten.
Meine Leistungen sind zu einem gewissen Teil mit Ihrer Krankenkasse rückverrechenbar. Besitzen Sie eine Zusatzversicherung, bitte ich Sie, Ihren Versicherungsvertreter zu fragen, ob Sie den Selbstbehalt mit Ihrer Versicherung rückverrechnen können.
Um in meiner Praxis in Andorf eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie zuerst eine ärztliche Verordnung.
Diese Verordnung erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt.
Bitte bringen Sie alle relevanten Befunde sowie die ärztliche Zuweisung zur ersten Therapieeinheit mit.
Weiters bitte ich Sie bequeme Kleidung, festes Schuhwerk und ein Handtuch mitzubringen.
Die Dauer der Therapieeinheit beträgt je nach Verordnung 45-60 Minuten.
Meine Leistungen sind zu einem gewissen Teil mit Ihrer Krankenkasse rückverrechenbar. Besitzen Sie eine Zusatzversicherung, bitte ich Sie, Ihren Versicherungsvertreter zu fragen, ob Sie den Selbstbehalt mit Ihrer Versicherung rückverrechnen können.
Wahltherapeutin - was bedeutet das für Sie?
Da ich Wahltherapeutin bin, werden die Einheiten vorerst von Ihnen selbst bezahlt. Nach Abschluss Ihrer Behandlung können Sie die Rechnung mitsamt Ihrer Verordnung bei der jeweiligen Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen. Die Höhe der jeweiligen Rückerstattung hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Verbleibende Restkosten können, wenn vorhanden, von Ihrer Zusatzversicherung übernommen werden.
Link zur Rückerstattung ÖGK:
Therapie und Rehabilitation (gesundheitskasse.at)